Behandlungsablauf
Verwaltungsannahme
- Zugang für gehfähige PatientInnen: Eingang im neuen Trakt des Krankenhauses neben dem Haupteingang
- In der Verwaltungsannahme werden alle persönlichen Daten aufgenommen
- Nicht gehfähige oder PatientInnen in lebensbedrohlichem Zustand kommen direkt zur Notfallbeurteilung (Triage) bzw. in den Schockraum
Notfallbeurteilung (Triage)
- Erstuntersuchung der PatientInnen durch eigens geschultes Krankenpflegepersonal: kurze Anamnese der Symptomatik, Messung der Vitalfunktionen (EKG, Blutdruck, Kontrolle der Atmung)
- Zuteilung des Dringlichkeitskodex: Je nach Schweregrad der Symptomatik wird den PatientInnen ein farbiger Dringlichkeitskodex (rot – gelb – grün – weiß) zugewiesen (Details siehe: Triage)
- Zuweisung der PatientInnen an das jeweilige Fachgebiet (Medizin, Orthopädie, Chirurgie)
- Die weitere Behandlung erfolgt nicht nach dem Zeitpunkt des Eintreffens der PatientInnen, sondern nach Dringlichkeit (weitere Details: Triage)
Behandlung im Ambulatorium
- Hier erfolgt die ärztliche Untersuchung der PatientInnen, die vor allem die genaue Anamnese beinhaltet
- Bei Bedarf werden andere Untersuchungen angefordert (Röntgen, Konsiliarvisiten durch andere FachärztInnen, Blutproben, usw.)
Bezahlung
- Nach Durchführung von Diagnose und Therapie ist am Schalter der Verwaltungsannahme der Selbstkostenbehalt für Leistungen der Ersten-Hilfe zu bezahlen
- Wenn es sich um einen nicht-gerechtfertigten Erste-Hilfe-Zugang handelt, ist ein Selbstkostenbehalt (Ticket) von 50,- € zu bezahlen (Details siehe: Selbstkostenbehalt)
Tel. 0473 263333 Fax 0473 263820- E-Mail: dir@asbmeran-o.it
St.-Nr./MwSt.-Nr.: 00773750211
Realisierung: Südtiroler Informatik AG