Selbstkostenbehalt (Ticket)

Mit Landesbeschluss Nr. 1862/02 wurden ab 1.07.02 Selbstkostenbehalte auf Leistungen der Erste-Hilfe eingeführt.

  • für gerechtfertigte Fälle: 15,- Euro
  • für nicht-gerechtfertigte Fälle: 50,- Euro und zusätzlich der Tarif für jede in Anspruch genommene sanitäre Leistung (Obergrenze: 100,- Euro)
  • Kein Ticket auf Erste-Hilfe-Leistungen wird berechnet, wenn dem Zugang eine stationäre Aufnahme folgt

Die Entscheidung, ob eine Inanspruchnahme der Ersten-Hilfe-Leistung gerechtfertigt ist oder nicht, obliegt den behandelnden ÄrztInnen.