Behandlungsablauf

Verwaltungsannahme

  • Zugang für gehfähige PatientInnen: über den Haupteingang der Ersten-Hilfe-Station (Goethestraße)
  • In der Verwaltungsannahme werden alle persönlichen Daten aufgenommen
  • Nicht gehfähige oder PatientInnen in lebensbedrohlichem Zustand kommen direkt zur Notfallbeurteilung (Triage) bzw. in den Schockraum

PatientInnenbeurteilung (Triage)

  • Erstuntersuchung der PatientInnen durch eigens geschultes Krankenpflegepersonal: kurze Anamnese, Erfassen der Symptomatik, Messung der Vitalfunktionen (EKG, Blutdruck, Kontrolle der Atmung)
  • Zuteilung des Dringlichkeitskodex: je nach Schweregrad der Symptomatik wird den PatientInnen ein farbiger Dringlichkeitskodex (rot – gelb – grün – weiß) zugewiesen (Details siehe: Triage)
  • Zuweisung der PatientInnen an das jeweilige Fachgebiet (Medizin, Orthopädie, Chirurgie)
  • Die Behandlung erfolgt nicht nach dem Zeitpunkt des Eintreffens der PatientInnen, sondern nach  Dringlichkeit (weitere Details: Triage)

Behandlung im Ambulatorium

  • Hier erfolgt die ärztliche Untersuchung der PatientInnen
  • Bei Bedarf werden andere Untersuchungen angefordert (Röntgen, Konsiliarvisiten  durch andere FachärztInnen, Blutproben, usw.)

Bezahlung

  • Nach Durchführung von Diagnose und Therapie ist am Schalter der Verwaltungsannahme der Selbstkostenbehalt für Leistungen der Ersten-Hilfe zu bezahlen 
  • Wenn es sich um einen nicht-gerechtfertigten Erste-Hilfe-Zugang handelt, ist ein Selbstkostenbehalt (Ticket) von 50,-  € zu bezahlen (Details siehe: Selbstkostenbehalt)