Behandlungsablauf
Verwaltungsannahme
- Zugang für gehfähige PatientInnen: über den Haupteingang der Ersten-Hilfe-Station (Goethestraße)
- In der Verwaltungsannahme werden alle persönlichen Daten aufgenommen
- Nicht gehfähige oder PatientInnen in lebensbedrohlichem Zustand kommen direkt zur Notfallbeurteilung (Triage) bzw. in den Schockraum
PatientInnenbeurteilung (Triage)
- Erstuntersuchung der PatientInnen durch eigens geschultes Krankenpflegepersonal: kurze Anamnese, Erfassen der Symptomatik, Messung der Vitalfunktionen (EKG, Blutdruck, Kontrolle der Atmung)
- Zuteilung des Dringlichkeitskodex: je nach Schweregrad der Symptomatik wird den PatientInnen ein farbiger Dringlichkeitskodex (rot – gelb – grün – weiß) zugewiesen (Details siehe: Triage)
- Zuweisung der PatientInnen an das jeweilige Fachgebiet (Medizin, Orthopädie, Chirurgie)
- Die Behandlung erfolgt nicht nach dem Zeitpunkt des Eintreffens der PatientInnen, sondern nach Dringlichkeit (weitere Details: Triage)
Behandlung im Ambulatorium
- Hier erfolgt die ärztliche Untersuchung der PatientInnen
- Bei Bedarf werden andere Untersuchungen angefordert (Röntgen, Konsiliarvisiten durch andere FachärztInnen, Blutproben, usw.)
Bezahlung
- Nach Durchführung von Diagnose und Therapie ist am Schalter der Verwaltungsannahme der Selbstkostenbehalt für Leistungen der Ersten-Hilfe zu bezahlen
- Wenn es sich um einen nicht-gerechtfertigten Erste-Hilfe-Zugang handelt, ist ein Selbstkostenbehalt (Ticket) von 50,- € zu bezahlen (Details siehe: Selbstkostenbehalt)
Tel. 0473 263333 Fax 0473 263820- E-Mail: dir@asbmeran-o.it
St.-Nr./MwSt.-Nr.: 00773750211
Realisierung: Südtiroler Informatik AG