Selbstkostenbehalt (Ticket)
Mit LR-Beschluss 1862 vom 27.05.02 wurden ab 01.07.02 Selbstkostenbehalte auf Erste-Hilfe-Leistungen eingeführt.
- für gerechtfertigte Fälle: 15,- Euro
- für nicht-gerechtfertigte Fälle: 50,- Euro und zusätzlich der Tarif für jede in Anspruch genommene sanitäre Leistung (Obergrenze: 100,- Euro)
- Kein Ticket auf Erste-Hilfe-Leistungen wird berechnet, wenn dem Zugang eine stationäre Aufnahme folgt
Die Entscheidung, ob eine Inanspruchnahme der Ersten-Hilfe-Leistung gerechtfertigt ist oder nicht, obliegt den behandelnden ÄrztInnen.
Tel. 0473 263333 Fax 0473 263820- E-Mail: dir@asbmeran-o.it
St.-Nr./MwSt.-Nr.: 00773750211
Realisierung: Südtiroler Informatik AG